Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2024/2025

07.05.2024

Sehr geehrte Zuhörende,

 

der Haushalt 2024/2025 erscheint auf den ersten Blick unspektakulär.

Frei nach Miss Sophie: „The same procedure as every year“,

Es gibt keine Steuererhöhung oder Gebührenerhöhung und auch nahezu alle anderen Haushaltspositionen sind im Wesentlichen eine Fortführung der Positionen der vorherigen Haushalte.

Dies könnte als Zeichen der Stabilität und des Vertrauens in unsere städtische Finanzführung gedeutet werden. Tatsächlich liegt der Grund aber darin, dass man die Bürgerinnen und Bürger vor der Kommunalwahl 2025 nicht durch Steuer- und Gebührenerhöhungen erzürnen möchte.
Damit kann sich dann der neue Rat im Jahr 2025 und den Folgejahren auseinandersetzen, in der Hoffnung, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zur nächsten Wahl 2030 die neuerlichen Erhöhungen schon wieder vergessen haben.

Ganz so unspektakulär bleibt es aber nicht.

Durch die Grundsteuerreform wird es zu erheblichen Veränderungen hinsichtlich der zu zahlenden Grundsteuer kommen.
Der Kämmerer hat zwar versprochen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Einnahmen für die Stadt gleich bleiben.
Dies bedeutet aber nicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Beträge zu zahlen haben. Einige werden erheblich mehr zahlen, einige erheblich weniger, für andere wird sich nur marginal etwas ändern.
Dies wird nicht nur zu vielen Rückfragen, sondern auch zu Unmut in der  Bürgerschaft führen. Wir hoffen nicht nur, sondern wir erwarten, dass die Verwaltung alle Anfragen freundlich und zuvorkommend beantwortet.

Unsere Fraktion hat viele Dinge mühsam erstritten, damit diese Berücksichtigung im Haushalt finden. Beispielhaft nenne ich Gelder für Erneuerungen der Schultoiletten in der Donatus-Grundschule, Gelder für Radwege und viele weitere Positionen.
Diese Anträge haben zwei Dinge gemeinsam:

  1. Sie fanden eine Mehrheit
  2. Sie wurden nicht umgesetzt


Wenn wir uns die zahlreichen Seiten von Baumaßnahmen im Haushaltsplan ansehen, finden wir viele diese Positionen wieder, die von einem Jahr ins nächste geschoben werden, da seitens der Verwaltung das Personal oder auch der Wille fehlt, das Beschlossene umzusetzen.

Andere unserer Anträge, die eine Mehrheit fanden, sind sogar ganz verschwunden wie beispielsweise die Kennzeichnung zur Auswirkung auf das Klima, die jede Vorlage durch ein entsprechend ankreuzbares Kästchen haben sollte. Dieser Beschluss erfolgte vor mehr als zwei Jahren einstimmig. Von ihm fehlt weiter jede Spur und der Antrag wird alsbald ein Fall für die Kommunalaufsicht werden.

Ein vor mehr als vier Jahren einstimmig beschlossener Antrag eine Paketstation am Bahnhof einzurichten, ging so lange bei der Verwaltung verloren, bis sich DHL einen anderen Standort suchte.

Das geht sicher nicht nur uns so, sondern auch allen anderen Fraktionen und stellt nichts anderes dar als eine Missachtung des Rates durch die Verwaltungsspitze.

Hier müssen wir alle ansetzen und den Kommunalwahlkampf dafür nutzen der Verwaltungsführung klare Grenzen zu zeigen, dass so ein Umgang mit dem Rat nicht akzeptabel ist.

Wir haben diesmal auch bewusst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen keine Anträge gestellt, Gelder für neue Projekte einzustellen, da die Verwaltung erheblich im Rückstand mit den bisherigen Projekten ist. Unser Motto hierzu: „Da geht auch weniger!“

Es wird seitens der Verwaltung immer wieder auf mangelndes Personal verwiesen, aber genau solches zu rekrutieren, in dem entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, ist Aufgabe der Verwaltungsspitze.

Wenn man dann  beispielsweise Stellenanzeigen liest in denen von den Bewerbern gefordert wird einen eigenen PKW für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn keine Bewerbungen eingehen.

Auch die Bewerbungen sich als Rats- oder Ausschussmitglied ehrenamtlich in der Stadt einzubringen, gehen fraktionsübergreifend zurück.
Seitens der Verwaltung fehlt hier oft das Wissen oder das Verständnis, dass ein Großteil der Rats- und Ausschussmitglieder ihre ehrenamtliche Tätigkeit nach einem 8 bis 10 Stunden Arbeitstag ausübt.

Wenn dann im Rat und den Ausschüssen über Stunden trotz klarer Mehrheiten endlose Diskussionen geführt werden, um dann das Thema in den nächsten Ausschuss zu vertagen, muss sich niemand wundern, wenn keiner bereit ist, sich dies nach der Arbeit des Tages und vor der Arbeit des Folgetages anzutun.

Hier würde eine bessere Vorbereitung der Verwaltung auf die Sitzungen zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen.
Dazu gehört es Vorlagen zu erstellen die möglichst keine Fragen offen  lassen und diese so frühzeitig zu versenden, dass ausreichend Zeit zur Verfügung ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Präsentationen sollten schon vor der Sitzung versendet werden, damit die Rats- und Ausschussmitglieder sich damit bereits beschäftigen können.
Der Rat selbst sollte vornehmlich dazu dienen, die Ergebnisse der Ausschüsse zu bestätigen und nicht dazu sämtliche Diskussionen neu aufzurollen.

Gehen wir ins Detail und sehen uns den Haushalt 2024/25 genauer an.

Dieser ist 480 Seiten stark und trotzdem fehlen wesentliche Erläuterungen. So werden Millionenbeträge für den Kauf des Schlossparks in Lechenich eingestellt. Ein Vorhaben, das den Ratsmitgliedern bisher völlig unbekannt war.
Anstatt hier Erläuterungen zu liefern, warum diese Gelder eingestellt werden, schweigt hierzu der Haushaltsplan.
Dies führt zu Verärgerungen und Nachfragen, bindet Personal der Verwaltung und Zeit der Engagierten. Selbst wenn sich die Aufregung nach Aufklärung durch die Verwaltung hier weitestgehend in Wohlgefallen aufgelöst hat, wäre das Ganze leicht vermeidbar und Ressourcen sparender gewesen.

Es ist unsere Pflicht als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Erftstadt, Transparenz und Klarheit in den Haushaltsprozess zu bringen. Wir fordern daher, dass der Haushaltsplan um die fehlenden Erläuterungen ergänzt wird und eine realistische Einschätzung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen erfolgt.

Nicht nur Hauptamtliche bringen eine Stadt voran, sondern auch Ehrenamtliche.

Diese Aufgabe geben wir der Verwaltungsführung für die Ratsperiode 2025 bis 2030 mit und werden unsere Zustimmung zu zukünftigen Haushalten davon abhängig machen.

Diesem Haushalt stimmen wir zu.

Antrag zur Teilnahme an der Aktion „mähfreier Mai“

26.04.2026

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Stadt Erftstadt beteiligt sich ab dem Jahr 2025 an der Aktion „Mähfreier Mai“, in dem geeigneten städtischen Flächen in diesem Monat nicht gemäht werden und die Bürgerinnen und Bürger motiviert werden mit ihren Grünflächen ähnlich zu verfahren.

Die Initiative „mähfreier Mai“  ruft dazu auf, im gesamten Monat Mai auf das Mähen von Rasenflächen zu verzichten.

 

  1. Hintergrund des “Mähfreien Mai”:
    • Die Idee des “Mähfreien Mai” stammt ursprünglich aus England, wo er als “No Mow May” bekannt ist.
    • In Deutschland wird diese Aktion von der Deutschen Gartenbaugesellschaft unterstützt.
    • Ziel ist es, die Artenvielfalt zu fördern und gleichzeitig den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
  2. Vorteile des “Mähfreien Mai”:
    • Für den Rasen:
      • Längeres Gras ist widerstandsfähiger, speichert mehr Feuchtigkeit und übersteht trockene Wochen besser.
    • Für Menschen:
      • Kostenersparnis durch weniger Verbrauch von Rasenmäher-Benzin oder Strom.
      • Weniger Lärmbelästigung für Nachbarn.
      • Mehr Zeit, den Frühling zu genießen.
    • Für Insekten:
      • Ein blühender Rasen bietet Bienen und anderen Bestäubern ein Paradies.
      • Die Menge an Nektar für bestäubende Insekten kann um das Zehnfache erhöht werden.
      • Selbst kleine ungemähte Flächen im Garten sind eine große Hilfe für Insekten.
  3. Umsetzung im eigenen Garten:
    • Wer seinen Rasen insektenfreundlicher gestalten möchte, kann zusätzlich kleine Flächen für Wildblumen anlegen.
    • Diese Maßnahme fördert die Artenvielfalt und schafft Nahrungs- und Nistmöglichkeiten für Insekten.

 

Die Stadt Erftstadt sollte in einem ersten Schritt geeignete Flächen ermitteln und diese aus dem Mähzyklus im Mai herausnehmen.
Dies sollte alle Grundstücke sein, bei denen die Verkehrssicherungspflicht dieses nicht verbietet.

Durch Information über die Aktion können Bürgerinnen und Bürger motiviert werden mit ihren Grundstücken genauso zu verfahren.

Wir hoffen auf Unterstützung für die Teilnahme am “Mähfreien Mai”, damit ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung der Biodiversität geleistet werden kann.

 

Anfrage bezüglich der Eintreibung von Rundfunkgebühren

03.03.2024

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Rundfunkgebühren wurden bei säumigen Zahlern bisher im Auftrag der GEZ von den Vollstreckungsbeamten der Kommunen eingetrieben.
Die GEZ hat diese Praxis nunmehr geändert und betreibt die Zwangsvollstreckung im eigenen Auftrag.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  2. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
  3. Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
  4. Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?

Antwort der Verwaltung vom 14.03.2024

 

Sehr geehrter Herr Pieper,
Vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Eintreiben von Rundfunkgebühren, die ich Ihnen gerne
folgendermaßen beantworte:
1.) Werden seitens der Stadt Erftstadt weiterhin Forderungen für die GEZ eingetrieben?
Nein, zum 31.12.2023 wurden alle offenen Amtshilfeersuchen (AHE) von der GEZ an diese
zurückgegeben. Seit dem 01.01.2024 werden keine Forderungen mehr für die GEZ eingetrieben.
2.) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Forderungen für die GEZ eingetrieben?
In 2023 gab es insgesamt 4333 neue Aufträge für die Vollziehungsbeamt:innen (VZB), davon 1764
Amtshilfeersuchen. 453 Aufträge für 430 Schuldner:innen kamen von der GEZ. Von diesen 453
Aufträgen wurden 42 wieder durch die GEZ zurückgenommen und der Außendienst musste nicht
tätig werden.
3.) Wieviel Verwaltungsressourcen waren durch die Eintreibungen gebunden?
Die verbliebenen 411 Aufträge der GEZ machten etwa 9,5% der neuen Aufträge aus. Die beiden
VZBs haben also etwa 9,5% ihrer Zeit in die AHEs der GEZ investiert.
4.) Wie werden die freiwerdenden Ressourcen nach Wegfall der Aufträge der GEZ eingesetzt?
Die durch den Wegfall der Beitreibung für die GEZ gewonnenen Ressourcen können jetzt intensiver
für alle noch offenen Aufträge der VZBs genutzt werden. Ziel sollte es sein die offenen Forderungen
zeitnah bei den Schuldner:innen einzufordern. Durch die hohe Menge an offenen Forderungen ist
dies bisher nicht immer möglich gewesen. Bis Ende 2023 waren insgesamt noch 3.516 Fälle bei den
VZBs offen, bzw. noch nicht vollständig beigetrieben. Darin enthalten sind auch Fälle aus Vorjahren.
In 2023 wurden von den beiden VZBs insgesamt 2.974 Fälle vollständig erledigt. Im Januar und Februar 2024 sind insgesamt schon 886 neue Aufträge an die VZBs erteilt worden. Im Laufe des
Jahres 2023 wurde außerdem die Gruppenleitung der Vollstreckung eingespart, so dass auch eine
Aufgabenverschiebung dieser Stelle auf die VZBs stattfindet.

Anfrage bezüglich der Ansiedlung der Fachhandelskette für Tierbedarf der Firma Fressnapf in Nörvenich

03.03.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

die Firma Fressnapf erbaut in der Nachbargemeinde Nörvenich ein großes Logistikzentrum. Damit verbunden ist die Schaffung von 800 neuen Arbeitsplätzen. Das Investitionsvolumen soll sich im Rahmen eines dreistelligen Millionenbetrages bewegen.
Damit verbunden ist eine erhebliche Zunahme des An- und Ablieferungsverkehrs, welcher voraussichtlich hauptsächlich über die L495 und B264 erfolgen wird.
Insgesamt sollen zusätzlich 4442 Fahrten in der Region anfallen.
Hierbei wird insbesondere im Kreuzungsbereich Gymnich/Dirmerzheim mit einer stark erhöhten Belastung zu rechnen sein.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Hat die Firma Fressnapf auch bei der Stadt Erftstadt bezüglich eines Grundstücks angefragt?
  2. Inwieweit ist die Stadt Erftstadt in die Planungen hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrsströme eingebunden?
  3. Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im Stadtgebiet zu rechnen?
  4. Welche verkehrstechnischen Maßnahmen sind im Hinblick auf das erhöhte Verkehrsaufkommen geplant?

 

Hier die Antwort der Verwaltung vom 25.04.2024

Sehr geehrter Herr Pieper,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
1. Hat die Firma Fressnapf auch bei der Stadt Erftstadt bezüglich eines Grundstücks
angefragt?
Die Firma Fressnapf hat bei der Stadtverwaltung bzgl. eines passenden Grundstückes nicht
nachgefragt. In der jüngsten Zeit werden vermehrt sehr flächenintensive Standortanfragen über die
Landeswirtschaftsförderung NRW.Global Business gestellt. In der Regel werden diese von dort an
die WFG Rhein-Erft, mit der Bitte um Weitergabe an die kreisangehörigen Städte weitergeleitet.
Ferner werden bei solchen Standortgesuchen des Öftern auch große Immobilienbüros und
Projektentwickler vorgeschaltet. Oftmals werden diese flächenintensiven Gesuche in der ersten
Phase anonym gehalten. Laut Pressemitteilung der Gemeinde Nörvenich beträgt die Gesamtgröße
des Areals für Fressnapf aber insgesamt etwas mehr als 14 ha (141.500 m²). Eine Fläche in dieser
Größenordnung steht im Stadtgebiet nicht zur Verfügung.

2. Inwieweit ist die Stadt Erftstadt in die Planungen hinsichtlich der zusätzlichen
Verkehrsströme eingebunden?
Die Ansiedlung des Logistikzentrums erfolgt auf einer Teilfläche des Gewerbegebietes
„Gypenbusch H3“, welches östlich an die Ortslage Nörvenich grenzt und über L 495 (überwiegend)
und die L 263, die auch in Richtung Erftstadt führt, angebunden ist. Die Ausweisung des
Gewerbegebietes Gypenbusch H3 in der heutigen Größenordnung erfolgte bereits bei
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich Anfang der
Jahrtausendwende.
Grundsätzlich sind Landstraßen für die Aufnahme des regionalen und überregionalen Verkehres –
auch Schwerverkehr- vorgesehen und entsprechend ausgebaut. Folglich ist vorrangig der
Landesbetrieb Straßen als Straßenbaulastträger für die Bewältigung der zusätzlichen Verkehre
bzw. Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Landstraßen verantwortlich und die
Einflussmöglichkeiten für die Kommunen nur sehr gering. Eine direkte Einbindung der
Stadtverwaltung Erftstadt in die Planungen bezüglich der zusätzlichen Verkehrsströme erfolgte
nicht.
3. Mit welchen zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im Stadtgebiet zu rechnen?
Nach dem zur Ansiedlung des Logistikzentrums erstellten Verkehrsgutachten löst das gesamte
Gewerbegebiet „Gypenbusch H3“ ca. 4.442 Kfz/Tag (als Summe aus Quell- und Zielverkehr) aus.
Davon entfallen auf das konkrete Bauvorhaben Fressnapf ca. 1. 470 Kfz/Tag und auf die restliche
Gewerbefläche ca. 2.972 Kfz/Tag (als Summe aus Quell- und Zielverkehr).
Von diesen 1.470 Kfz/ Tag werden laut der veröffentlichten Verkehrsuntersuchung 10 Prozent der
Verkehre über die L 262 in Richtung Erftstadt kommen und abfließen. Das entspricht einer
zusätzlichen Verkehrsbelastung von ca. 147 Kfz/ Tag. Von diesen Verkehren wird ein weiterer Teil
vor Pingsheim am Knotenpunkt K 54/L 263/ K 51 über die K 51 in Richtung Süden zur B 265 (Erp)
und in Richtung Norden über die K 54 zur L 495 (Rath) geführt. Daher wird sich dieser Verkehr in
Richtung Erftstadt weiter reduzieren.
Nach vollständiger Belegung des Gewerbegebietes Gypenbusch H3 ist jedoch mit bis zu 445 Kfz/
Tag (Ziel- und Quellverkehr) in Richtung Erftstadt zu rechnen, die sich ebenso am Knotenpunkt
K54/ L263/ K 51 reduzieren werden.
Die Verkehrsdaten aus der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2021 zeigen für den Abschnitt der L
263 in Herrig ein Aufkommen von lediglich 2.991 Kfz/d im Querschnitt, was gegenüber anderen
Abschnitten der L 263 und vergleichbaren Landesstraßen eine eher geringe Verkehrsbelastung
darstellt.
4. Welche verkehrstechnischen Maßnahmen sind im Hinblick auf das erhöhte
Verkehrsaufkommen geplant?
Aus den vorgenannten Gründen sind verkehrstechnische Maßnahmen im Hinblick auf die
Ansiedlung des o.g. Logistikzentrums derzeit nicht geplant.

 

Antrag auf Ausstattung der Haltestelle für den Schienenersatzverkehr

 

17.01.2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Der Haltepunkt für den Schienenersatzverkehr am Erftstädter Bahnhof wird kurzfristig mit einem provisorischen Wartehaus und einer Mülltonne ausgestattet.

 

Begründung:

Die Bahnstrecke von Erftstadt nach Köln ist vom 21.01.2024 bis zum 22.03.2024 gesperrt.
Für die Fahrgäste steht ein Schienenersatzverkehr mittels Bussen vom Bahnhof Erftstadt zum Kölner Hauptbahnhof zur Verfügung.
Der Wartebereich befindet sich am nördlichen Parkplatz des Bahnhofes.
Hier befindet sich lediglich ein Haltestellenschild mit Fahrplänen.

Die Fahrgäste sind beim Warten den Witterungen ausgesetzt und haben keine Möglichkeit Müll zu entsorgen, was leider schon zu einer eheblichen Verschmutzung in diesem Bereich geführt hat.

Auf Grund des langen Zeitraums des Zugausfalls besteht hier kurzfristiger Handlungsbedarf.

Durch Aufstellung eines mobilen überdachten Wartehäuschens und einem Mülleimer, kann die unkomfortable Situation für die Fahrgäste verbessert werden.

Auf Grund der Dinglichkeit wird gebeten zu prüfen, ob die Maßnahmen als laufendes Geschäft der Verwaltung kurzfristig umgesetzt werden können.

Da zukünftig mit weiteren Zugausfällen auf der Eifelstrecke zu rechnen sein wird, wird die Verwaltung gebeten, bei Ausfällen, die über mehrere Wochen dauern eigenständig für eine Verbesserung des Komforts der Haltstelle zu sorgen.

Anfrage zur Ausbesserung von Bürgersteigen nach durchgeführten Arbeiten

17.12.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

gerade durch die Verlegung von Glasfaserkabeln, werden in letzter Zeit häufig Bürgersteige geöffnet und wieder verschlossen. Danach zeigt sich nur selten der ursprüngliche Zustand, wie aus anliegenden Bildern ersichtlich.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Inwieweit, sind die Bauunternehmen verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen?
  2. Wird diese Verpflichtung von der Verwaltung kontrolliert?

 

               

 

 

Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung, so dass das Mitführen von Hunden erlaubt ist

 

17.12.2017

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Namen der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Erftstadt beantragen wir folgenden Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:

  • Die Friedhofssatzung wird in §7 II i) dahingehend geändert, dass das Mitbringen von Hunden zugelassen ist

 

Begründung:

 

Die momentan gültige Friedhofssatzung verbietet in §7 II i) das Mitbringen von Tieren, ausgenommen von Blinden- und Schwerbehindertenbegleithunden.

 

Gerade ältere Menschen haben jedoch ein starkes Bedürfnis den Familienhund mit auf den Friedhof zu nehmen, um beispielsweise das Grab des verstorbenen Partners zu besuchen.
Da Hunde oft nicht länger allein gelassen werden können, ist vielen Personen ein Friedhofsbesuch so nicht möglich.

Selbstverständlich darf der Hund nur im angeleinten Zustand mitgenommen werden und es zu beachten, dass der Hund stets auf den Wegen bleibt und Hinterlassenschaften beseitig werden.

Die Änderung könnte zunächst probeweise erfolgen und die  Verwaltung berichtet dem Ausschuss nach einem Jahr, ob sich diese bewährt hat.

 

Anfrage bezüglich sechs gleichzeitiger Rohrbrüche in Erftstadt in der Nacht vom 16.12. auf den 17.12.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

in der Nacht vom 16.12. auf den 17.12.2023 kam es in Erftstadt gleichzeitig zu mindestens sechs Rohrbrüchen, so dass die Wasserversorgung in einem Viertel von Erftstadt zum Erliegen kam.
Die hohe Anzahl von Rohrbrüchen zum gleichen Zeitraum verwundert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass uns stets versichert wurde, dass sich das Rohrleitungsnetz in einem sehr guten Zustand befinde.

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

  1. Was war der Auslöser für die Schadensereignisse?
  2. Wie kann der Eintritt gleichartiger Schadensereignisse zukünftig verhindert werden?
  3. Wie kann sichergestellt werden, dass bei gleichartigen Schadensereignissen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung nicht unterbrochen wird, bzw. zeitnah wieder hergestellt wird?

Anfrage bezüglich des Zündens von privatem Feuerwerk außerhalb Silvester

30.08.2023

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

in den vergangenen Wochen wurden insbesondere im Stadtteil Liblar regelmäßig private Feuerwerke durchgeführt mit entsprechend negativen Einflüssen auf Tiere, Menschen und Umwelt.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Wieviel private Feuerwerke wurden seitens der Verwaltung im Jahr 2023 genehmigt?
  • Wie geht die Verwaltung gegen ungenehmigte Feuerwerke vor?
  • Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger ein ungenehmigtes Feuerwerk in den Abend- und Nachtstunden zu melden?
  • Welche Bußgelder sind bei Zünden eines ungenehmigten privaten Feuerwerks vorgesehen?

Die Antwort der Verwaltung vom 31.08.2023

 

Sehr geehrter Herr Pieper,


vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Bei den sogenannten „privaten Feuerwerken“ handelt es sich meist um pyrotechnische
Gegenstände der Kategorie 2, die in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember eines Jahres von
Privatpersonen nur abgebrannt werden dürfen, wenn die zuständige Behörde (Ordnungsamt) aus
begründetem Anlass eine Ausnahme zulässt.
Die Absicht ein Feuerwerk der Kategorie 2 abbrennen zu wollen, ist dem Ordnungsamt 2 Wochen
zuvor, u.a. unter Angabe von Name und Anschrift der für das Abbrennen verantwortlichen Person,
Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende, anzuzeigen. (§§ 23,24 der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz; (1.SprengV)
Zu Ihren Fragen:
Zu 1.:
Im Jahr 2023 wurden für 2 Feuerwerke, die von Privatpersonen angezeigt wurden, Ausnahmen
zugelassen.
Zu 2.:
Wenn bekannt wird, dass ein Feuerwerk ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung abgebrannt
wurde, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, sofern die verantwortliche Person
ermittelt werden kann. Im konkreten Falle könnte das weitere Abbrennen auch seitens
Polizei/Ordnungsbehörde unterbunden werden.
Zu 3.;
Für den Fall, dass Bürger:innen ein Feuerwerk bemerken und der Verdacht besteht, dass keine
Ausnahme zugelassen wurde, kann außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes die Polizei
kontaktiert werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit zeitnah beim Ordnungsamt eine schriftliche Anzeige einzureichen.
Diese Mitteilung muss Angaben zum Ort, Umfang sowie zum Beginn und Ende des Feuerwerks
enthalten. Wenn die Angaben bekannt sind, sind auch die Verantwortlichen und/oder der Anlass
zu benennen, aus dem heraus das Feuerwerk abgebrannt wurde.
Derartige Mitteilungen mit detaillierten Angaben können oftmals nicht erfolgen, da meist die
Örtlichkeit und die verantwortlichen Personen von Bürger:innen nur schwer auszumachen sind.
Die Behörde ist aber verpflichtet, auch selbst Ermittlungen aufgrund gegebener Hinweise
anzustellen und kann zudem auch Zeug:innen befragen.
Zu 4.:
Nach § 46 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit, wenn ein Feuerwerk von einer Privatperson ohne, dass eine Ausnahme
zugelassen wurde, abgebrannt wird. Die Bußgeldhöhe bestimmt die 1.SprengV nicht, so dass die
Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes Anwendung finden. Danach können bis zu 1.000
€ Bußgeld erhoben werden.